Das Bild zeigt einen Taschenrechner auf Rechnungen liegend

Förderung und Finanzierung

Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft

Gemäß SGB VI §41 bezuschusst die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die Ausstattung mit Hilfsmitteln oder ggf. einen Umzug in eine geeignete Wohnung, wenn die Beeinträchtigung aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder auf dem Weg zur Arbeit eingetreten ist. Leistungen werden in voller Höhe übernommen und sind einkommensunabhängig. Auch wiederholte Förderungen, z. B. aufgrund veränderter Lebensbedingungen, sind möglich. Anträge sind an die zuständige Berufsgenossenschaft zu richten. 

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die entweder einen Wegeunfall oder einen Arbeitsunfall erlitten haben. Es werden Zuschüsse in Höhe der im gesamten Wohnungsbereich zum Ausgleich der eingetretenen Behinderung anfallenden Kosten bewilligt. Auch wiederholte Förderung – etwa bei Änderung der persönlichen Lebenssituation – ist möglich. Die Leistungen werden einkommensunabhängig gewährt. Leistungen anderer werden nicht angerechnet.