Das Bild zeigt ein altes Wohnzimmer aus den 70ern

Barrierefrei Wohnen

 

Das Wichtigste in Kürze

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Ein Blick in die EURECERT® Richtline

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Alle Maßnahmen gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gem. §40 Abs.4 SGB XI
Grundlage sind die geltenden Normen sowie die EURECERT® Güterichtlinie (EU-GS 904)